Die Geschäftsleitung des Campings Garden Paradiso empfiehlt ihren Gästen, die folgenden Regeln zu beachten, um einen ruhigen und komfortablen Aufenthalt zu gewährleisten. Mit der vorliegenden Ordnung wird die vorherige aufgehoben und ersetzt.
1. Für die Anreise und den Aufenthalt auf dem Campingplatz müssen sich alle Gäste mit ihrem Personalausweis anmelden (auch Kinder). Die Gruppenleitung ist verpflichtet, einen Personalausweis zu hinterlegen, die Richtigkeit der Anmeldung zu überprüfen und alle Unstimmigkeiten oder Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Alle Gäste erhalten ein eigenes Armband und einen Campingpass, die auf Anfrage des Aufsichtspersonals vorzulegen sind. Beide Gegenstände müssen bei der Abreise zurückgegeben werden. Während der Hochsaison beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 7 Tage. Haustiere sind nicht gestattet.
2. Besuche von Verwandten und Freunden sind mit der Geschäftsleitung abzustimmen. Zugelassene Personen müssen bei der Anreise einen Personalausweis hinterlegen. Sollte der Aufenthalt auf dem Campingplatz 60 Minuten überschreiten, wird jeder Person der Listenpreis berechnet. Besuche an Samstagen, Sonntagen und anderen Feiertagen sind nicht gestattet. Besuche während der Ruhezeiten sind in keinem Fall gestattet.
3. Gäste können, nachdem ihrer Aufnahme zugestimmt wurde, einen Stellplatz auf dem Freigelände wählen. Pro Personengruppe und Stellplatz ist die Belegung mit einer Unterkunft zur Übernachtung zulässig. Jede Personengruppe muss den Platz zum Parken der eigenen Fahrzeuge auf dem Stellplatz freihalten. Zusätzliche Ausrüstungen dürfen erst installiert werden, nachdem ausreichend Platz für das Fahrzeug sichergestellt wurde. Sollte ein Stellplatzwechsel während des Aufenthaltes gewünscht werden, muss die Geschäftsleitung vor der Durchführung informiert werden.
4. Für die Unterkünfte der Ferienanlage ist auch eine Endreinigungsgebühr notwendig. Der Gast am Abreisetag gehalten, folgendes zu tun: Abfallentsorgung, Zimmer und Möbel in Ordnung, Geschirr gespült und Herd aufgeräumt, Kühlschrank gerein gt und aufgetaut, Mikrowellenreinigung, Bettwäsche (und Handtücher, falls vorha den) gesammelt und zur Entnahme bereit zu lassen. Wenn die Unterkunft nicht in demselben Zustand hinterlassen wird, in dem sie erhalten wurde, wird ein zusätzlicher Betrag von der Kaution abgezogen.
5. Die Abrechnung der Aufenthaltstage erfolgt nach der Anzahl der Übernachtungen. Die Abreise muss vor 11:00 Uhr für Stellplätze und vor 10:00 Uhr für Wohneinheiten erfolgen; danach wird ein weiterer Aufenthaltstag berechnet. Die Bezahlung des Aufenthalts kann auch zwei Tage vor der Abreise erfolgen. Vom 1. April bis zum 30. September sind alle Gäste verpflichtet, die Kurtaxe ohne Altersunterschiede zu zahlen. Gemäß D.C.C. Nr. 15 vom 19.03.2012.
6. Die Anzahlung von Gästen, die ohne eine Vorankündigung von mindestens 45 Tagen auf ihre Buchung verzichten, wird einbehalten. Bei der Ankunft ist eine Verspätung von bis zu 24 Stunden gestattet. Bei vorgezogener Abreise werden alle Tage der Buchung berechnet.
7. Minderjährige müssen von Eltern oder volljährigen Personen begleitet werden, die gegenüber der Geschäftsleitung verantwortlich sind und für ihre Begleitpersonen garantieren.
8. Gäste dürfen Kraftfahrzeuge nur zum Betreten und Verlassen des Campingplatzes während der zulässigen Zeiten benutzen, niemals nur für Fahrten innerhalb des Campingplatzes. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 10 km/h.
9. Von 23:00 bis 7:30 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr darf die Ruhe in keiner Weise gestört werden. Insbesondere ist Folgendes nicht zulässig:
Es wird empfohlen, Lärm und die Verwendung von lauten Geräten, die andere Gäste stören könnten, jederzeit zu vermeiden. Fernseher und Radio sollten mit einer angemessenen Lautstärke betrieben werden.
10. Die Schwimmbadnutzung ist durch die folgenden Vorschriften geregelt:
Kinder unter 4 Jahren müssen einen Schutzanzug oder eine wasserdichte Windel tragen (im Basar käuflich zu erwerben). Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, zur Gewährleistung der Qualität der erbrachten Leistung und zur Einhaltung der geltenden Gesetze (oder zum Schutz der Gesundheit / des Wohlbefindens der Kundenschaft?) die Becken aus hygienischen und/oder außergewöhnlichen Gründen zu schließen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Schadensersatz entsteht.
11. Der Strand wird vom Rettungsschwimmteam des Campingplatzes zu den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten überwacht. Die Nutzung von Windsurfausrüstung und Booten ist im Allgemeinen nur in dem durch entsprechende Schilder gekennzeichneten Bereich gestattet. Es ist verboten, das Wasser zu betreten, wenn die rote Fahne gehisst wird. In jedem Fall ist es von 19:00 Uhr abends bis 09:30 Uhr morgens verboten, die Wellenbrecher zu passieren und sich den Felsen zu nähern (die Grenze wird durch die weißen und roten Pfosten angezeigt). Tauchgänge, Unterwasserfischen und Angeln im Umkreis von 500 Metern vom Ufer.
12. Obwohl die Geschäftsleitung eine kontinuierliche Überwachung des Campingplatzes gewährleistet, übernimmt sie keine Verantwortung für den Verlust von Wertgegenständen und/oder persönlichen Gegenständen. Im Infobüro befinden sich (versicherte) Schließfächer, in denen Gäste Geld, Wertgegenstände, Dokumente usw. hinterlegen können.
13. Alle Nachrichten an die Gäste werden direkt an die Unterkunft geliefert. Um eventuelle Notfälle verwalten zu können, bitten wir Gäste darum, ihre Mobiltelefonnummer an der Rezeption zu hinterlegen. Gäste werden gebeten, ihren Schriftwechsel beim oben genannten Infobüro abzuholen. Nach fünf Tagen wird die Post an den Absender zurückgeschickt.
14. Der Campingplatz verwendet 220 Volt, 50 Hz Strom. Die Steckdosen für die Stromversorgung auf dem Platz sind auf rund 1200 Watt eingestellt. Jeder Versuch, Geräte mit höherer Leistung wie normalerweise Herde, Öfen und Klimaanlagen zu verwenden, beschädigt den Schutzschalter. Es ist verboten, Geräte oder Einrichtungen an das Stromnetz anzuschließen, die nicht den Vorschriften entsprechen, deren Steckdosen und Kabel nicht in einwandfreiem Zustand sind oder die eine höhere als die zulässige Leistung verwenden. Wir bitten Sie, Probleme bei der Verwendung der elektrischen Anlage umgehend der Geschäftsleitung zu melden. Es ist verboten, elektrische Leitungen mit einer Länge von über 30 Metern zu verlegen, die Straßen mit elektrischen Leitungen zu überqueren und Leitungen an der Vegetation anzubringen. Im Falle eines Verstoßes gegen den vorstehenden Absatz ist das Personal des Beherbergungsbetriebs ausdrücklich berechtigt, Kabel und/oder andere Apparaturen ohne Vorankündigung unverzüglich zu entfernen. Die gleiche Berechtigung gilt für elektrische Anschlüsse, die nicht den geltenden Vorschriften entsprechen.
15. Die Verwendung des „Grills“ ist nur in einer Weise und unter Wetterbedingungen zulässig, die keine Gefahr oder Störung darstellen. Es ist in jedem Fall absolut verboten, offenes Feuer zu verwenden, sowohl auf dem Campingplatz als auch am Strand. Es ist außerdem verboten, jegliche Art von Kraftstoff oder brennbaren Stoffen zu lagern. Die einzige Ausnahme ist eine Gasflasche vom Typ „Campingaz“ (Gasgemisch für Camping gemäß den geltenden Vorschriften) mit max. 5 kg, da die Verwendung von Haushaltsflaschen äußerst gefährlich ist. Es ist verboten, zu rauchen, Kerzen zu verwenden (offenes Feuer) oder in den Zelten zu kochen. Es ist verboten, Seile, Schnüre, Eisendrähte oder Hängematten an den Bäumen zu befestigen und/oder jegliche andere Gegenstände anzubringen, die gefährlich sein oder den freien Verkehr behindern könnten.
16. Wir weisen unsere Gäste freundlich darauf hin, dass unsere Struktur Teil eines respektvollen ökologischen Kontexts ist (Lagune von Venetien). Bei jedem vorgenommenen Eingriff berücksichtigen wir die Umwelt. Wir bekämpfen Mücken daher auf eine Weise, die möglichst geringe Beeinträchtigungen für die Umwelt nach sich zieht. Der Campingplatz führt regelmäßig Maßnahmen gegen Mücken im Larvenzustand durch und hat besonders darauf geachtet, das Vorhandensein von natürlichen Mückenfeinden wie Schwalben und Fledermäusen in Campingnähe zu begünstigen. In besonderen Fällen von „Tigermücken“ werden ausschließlich auf Anfrage der Gäste lokalisierte Behandlungen mit ausgewählten Produkten durchgeführt (Anfrage an das Infobüro).
17. AUTOWASCHEN: Das Waschen des Autos und aller anderen Fahr- oder Werkzeuge ist nur auf dem dafür vorgesehenen Waschplatz auf dem Außenparkplatz von 07:00 bis 13:00 Uhr und von 15:00 bis 20:00 Uhr gestattet. Die Produkte und Reinigungsmittel haben den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen (wir empfehlen einen moderaten Einsatz von Chemikalien). Das Waschen von Fahr- oder Werkzeugen mit chemischen Produkten im freien Feld ist strengstens verboten.
18. Das Rauchen ist in allen geschlossenen Bereichen, Büros, Bädern, Geschäften, Bars, Restaurants usw. verboten. Wir bitten auch darum, auf dem Campingplatz und am Strand (Straßen, Sport- und Spielplätze, Veranstaltungsbereich usw.), nicht in Anwesenheit von Kindern und offensichtlich schwangeren Frauen zu rauchen, auch wenn diese Orte im Freien sind.
19. NOTFALLMANAGEMENT: Im Falle einer Notsituation (Feuer, Unwohlsein, Unfall usw.) sofort das Campingplatzpersonal benachrichtigen, das sich in unmittelbarer Nähe befindet und sich mit dem Hauptbüro und/oder der Geschäftsleitung in Verbindung setzen. Dieses handelt nach den vom Campingplatz festgelegten Verfahren. Die Verantwortung für das Einschalten der externen Hilfe liegt bei der Rezeption, die direkt oder unter +39 041 968075 kontaktiert werden kann. Sollte es notwendig sein, bestimmte Bereiche/Zonen zu evakuieren oder zu verlassen, bitten wir Sie, den Anweisungen des zuständigen Personals Folge zu leisten. Dieses bringt Sie gegebenenfalls zu den angegebenen Treffpunkten, die Sie auf der Karte des Campingplatzes sehen.
20. Der Campingplatz ist wie alle geschäftlichen Aktivitäten und Familien dazu verpflichtet, seinen Müll zu trennen. Es gilt daher Folgendes:
21. Die Verwendung von Drohnen jeglicher Art (durch Gäste) ist in allen Bereichen des Camping Village verboten.
22. Diese Ordnung, die sowohl am Eingang als auch im Inneren des Campingplatzes angebracht ist, wird Gästen bei der Ankunft ausgehändigt; das Betreten des Campingplatzes gilt daher als vollständige Annahme dieser.
23. Die Geschäftsleitung behält sich das Recht vor, diese Ordnung zu ändern, falls sie es für notwendig erachtet.
Die Geschäftsleitung behält sich das Recht auf Zulassung und Zurückbehaltung vor.